Ihre Anwälte

Herbert Rupprecht und Christoph Brinkmann - Ihre deutschen Anwälte in Spanien.

Visitenkarte Herbert Rupprecht
Herbert Rupprecht
 
Herbert Rupprecht
Licenciado en Derecho
Abogado
Mediator

  • Geboren 1964 in Nürnberg. Lebt seit 1970 in Spanien. Aufgewachsen in Jávea, Studium der Rechtswissenschaften in Alicante und Madrid
  • Studienabschluss 1991
  • Abogado (Rechtsanwalt) in Jávea seit 1992
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Alicante (Col. 3.427) - Vertretungsberechtigt vor allen spanischen Gerichten
  • Inhaber des Titels „Agente de la Propiedad Inmobiliaria“

Sprachen:
  • Spanisch
  • Deutsch
  • Englisch
Schwerpunkte:
  • Zivil- und Strafprozess
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Forderungen
  • Zivilrecht, insbesondere Baurecht, Immobilien- und Grundbuchrecht
  • Eigentümergemeinschaften – Durchsetzung von rückständigen Beiträgen zur Eigentümergemeinschaft, auch bei in Spanien nicht ansässigen Eigentümern oder Firmen, Banken, Immobilienfonds, usw. – Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Einverständliche Scheidungen
  • Vollstreckung von deutschen Titeln in Spanien und umgekehrt
Visitenkarte Christoph Brinkmann
Christoph Brinkmann
 
Christoph Brinkmann
Licenciado en derecho (Spanien)
Assessor (Deutschland)
Abogado (Spanien)
Rechtsanwalt (Deutschland)
Traductor Intérprete Jurado de alemán (beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Deutsch/Spanisch)

  • Geboren 1966 in Kleve (Nordrhein-Westfalen). Studium in Berlin und Salamanca. Rechtsreferendariat in Bamberg mit Stationen in Spanien und im englischen Rechtskreis
  • Studienabschluss 1992
  • Assessorexamen 1995
  • Deutscher Rechtsanwalt seit 1996
  • Spanische Zulassung seit 2001
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Alicante (Col. 5.629). Vertretungsberechtigt vor allen spanischen Gerichten
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts- Land- und Oberlandesgerichten sowie den Bundesgerichten mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen

Sprachen:
  • Spanisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Katalanisch
Schwerpunkte:
  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozess
  • Spanisches Steuerrecht und Finanzprozess
  • Wirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Deutsch-spanischer Rechtsverkehr, internationales Recht
  • Spanisches Immobilien- und Grundbuchrecht
  • Erbrecht Spaniens und der deutschsprachigen Länder - Internationale Erbrechtsfälle
  • Prozessführung in Deutschland. Deutsches Zivilrecht
  • Deutsches und spanisches Strafrecht. Internationales Strafrecht
  • Zwangsvollstreckung in Spanien und Deutschland

>> Durch das spanische Außenministerium ernannter beeidigter Dolmetscher und Übersetzer sowie juristischer Fachübersetzer. <<
Anschrift:

Rupprecht Brinkmann Abogados
C/ Cronista Figueras Pacheco 8
E-03730 Jávea (Alicante)
Spanien

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Kontakt:

Festnetz: (+34) 96 646 06 08

Email: info@rb-abogados.com
Sprechzeiten:

Von Mo - Fr: ganztägig nach Vereinbarung.

Telefonische Sprechzeiten:

Morgens:Mo - Fr:11:00 – 14:00
Nachmittags:Mo - Do:16:00 – 20:00

Rupprecht Brinkmann Abogados

Rupprecht Brinkmann Abogados ist eine spanische Anwaltskanzlei für Privatpersonen und Unternehmen aus den deutschsprachigen Ländern.

Die Kanzlei geht in ihrer heutigen Zusammensetzung zurück auf den Zusammenschluss der Rechtsanwälte Herbert Rupprecht und Christoph Brinkmann zur Sozietät Rupprecht Brinkmann Abogados im Jahr 2001.



Profil und Philosophie

Wir sind spanische Anwälte und wir sind Deutsche, die hier ihre Wurzeln haben, und die genauso deutsch wie spanisch sprechen und denken, und sich in beiden Kulturen bewegen.

Häufig weisen die Fälle unserer Mandanten einen Bezug zum spanischen oder deutschen Recht, zum Recht der Schweiz, Österreichs oder anderer Staaten und zum EU-Recht auf. Wir kennen sowohl das Recht und die Spielregeln im spanischen wie im deutschen Rechtskreis. Anders als unsere im Regelfall auf das Recht ihres Staates beschränkten Anwaltskollegen bewegen wir uns daher problemlos zwischen verschiedenen Rechtsordnungen, kennen völlig andere Möglichkeiten des Angriffs oder der Verteidigung, und verschaffen Ihnen dadurch einen bedeutsamen Vorsprung gegenüber Ihrem Gegner.

Dass wir das Recht Spaniens kennen, bedarf an sich nicht der Erwähnung. Denn dass wir Sie im Rahmen unserer Kompetenzbereiche in Spanien vertreten wie eine spanische Kanzlei – mit dem Unterschied, dass Sie mit uns in Ihrer Sprache sprechen können – versteht sich von selbst.

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Anfahrt

Zur Orientierung dient der MERCADONA-Supermarkt im Ort. Den durch Rundbögen charakterisierten Haupteingang des Markts im Rücken, sehen Sie an der Fassade des Häuserblocks auf der gegenüberliegenden Straßenseite unser Kanzleischild. Der Eingang zu unserer Kanzlei befindet sich auf der Rückseite des Häuserblocks in der Calle Cronista Figueras Pacheco Nummer 8 im Erdgeschoss.

Standortmarker der Anwaltskanzlei R&B

Einen Routenplaner über Google Maps finden Sie unter folgendem Link: Routenplaner